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SAW-Assekuranz Versicherungsmakler Salzwedel, Telefon 03901 82953
Taxi im Stadtverkehr, Taxi Haftpflichtversicherung vergleichen

Taxi Haftpflichtversicherung vergleichen

Ohne Kfz-Haftpflicht wird kein Taxi zugelassen. Sie ersetzt Schäden, die Sie mit Ihrem Taxi anderen zufügen, und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Für Taxiunternehmer ist sie mehr als eine Pflicht: Jeden Tag sitzen fremde Menschen im Fahrzeug, und bei einem Unfall geht es schnell um Personenschäden in großer Höhe. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf Deckungssumme, Fahrerkreis und Schadenfreiheitsrabatt.

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Was die Taxi Haftpflicht leistet

  • Personenschäden von Fahrgästen, Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern
  • Sachschäden an fremden Fahrzeugen, Gebäuden und Gegenständen
  • Vermögensschäden, zum Beispiel der Verdienstausfall des Unfallgegners
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche, wenn nötig auch vor Gericht

Deckungssumme: warum mehr als das Minimum sinnvoll ist

Das Gesetz schreibt Mindestdeckungssummen vor: 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,22 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden. Bei einem schweren Unfall mit dauerhaft verletzten Fahrgästen können Behandlungs-, Pflege- und Rentenkosten diese Summen übersteigen. Was darüber hinausgeht, zahlt der Halter selbst. Üblich und empfehlenswert ist deshalb eine pauschale Deckungssumme von 100 Millionen Euro. Achten Sie dabei auf die Grenze für Personenschäden je verletzter Person, denn die ist in vielen Tarifen niedriger angesetzt.

Schadenfreiheitsrabatt bei der Taxiversicherung

Wie bei jedem Fahrzeug bestimmt die Schadenfreiheitsklasse einen großen Teil des Beitrags. Viele Versicherer führen für Taxen eigene Tabellen, und nach einem Schaden fällt die Rückstufung oft deutlicher aus als im Privattarif. Manchmal ist es günstiger, einen kleinen Schaden selbst zu zahlen. Ob sich das lohnt, rechnen wir gern mit Ihnen durch. Ein Rabattschutz kann die Rückstufung nach dem ersten Schaden im Jahr verhindern.

Worauf Sie achten sollten

  • Die Nutzungsart muss stimmen: Taxi, Mietwagen mit Fahrer oder Krankenfahrten
  • Alle Fahrer müssen abgedeckt sein, auch Aushilfen und angestellte Fahrer
  • Hohe Deckungssumme mit ausreichender Grenze je verletzter Person
  • Eigene Verletzungen des Fahrers sind über die Haftpflicht nicht versichert, dafür gibt es eine Fahrerschutzversicherung
  • Ein Rabattschutz schont die Schadenfreiheitsklasse

Wenn ein Fahrgast verletzt wird

Ein Fahrgast kann bei einem Unfall Ansprüche gegen Halter und Fahrer geltend machen, auch wenn der Unfall vom Gegner verursacht wurde. Die Haftpflicht prüft diese Ansprüche und zahlt, wenn sie berechtigt sind. Verletzt sich der Fahrer selbst, hilft die Haftpflicht dagegen nicht. Schäden am eigenen Taxi deckt nur die Taxi Kaskoversicherung.

Was die Haftpflicht im Taxialltag nicht abdeckt

Stürzt ein Kunde im Büro oder beschädigt ein Fahrer beim Gepäcktragen eine Haustür, ist das kein Schaden aus dem Gebrauch des Fahrzeugs. Dafür ist die Betriebshaftpflicht da. Wie stark Deckungssumme und Fahrerkreis den Beitrag beeinflussen, lesen Sie auf der Seite zu den Kosten der Taxiversicherung.

Fahrerkreis im Taxibetrieb

In vielen Taxibetrieben fahren mehrere Personen dasselbe Fahrzeug, oft im Schichtbetrieb. Der Vertrag muss das abbilden. Manche Tarife verlangen, dass alle Fahrer namentlich genannt werden, andere erlauben einen offenen Fahrerkreis. Für sehr junge Fahrer oder Fahrer mit wenig Erfahrung verlangen Versicherer teils einen Zuschlag. Fährt jemand, der nicht vereinbart ist, kann der Versicherer im Schadenfall Geld zurückfordern.

Wenn der Unfallgegner nicht zahlt

Ist der Unfallgegner nicht versichert oder flüchtet er, können Ansprüche über die Verkehrsopferhilfe geltend gemacht werden. Für Schäden am eigenen Taxi ist das aber oft mühsam. Mit einer Vollkasko sind Sie in solchen Fällen schneller wieder auf der Straße.

Stand: Oktober 2026 · Inhalt von der SAW-Assekuranz GmbH, unabhängiger Versicherungsmakler in Salzwedel

Häufige Fragen

Ist die Haftpflichtversicherung für ein Taxi Pflicht?

Ja. Wie jedes Kraftfahrzeug braucht auch ein Taxi eine Kfz-Haftpflichtversicherung, sonst gibt es keine Zulassung. Ohne gültigen Versicherungsschutz droht die Stilllegung des Fahrzeugs.

Reicht die gesetzliche Mindestdeckung?

Rechtlich ja. Bei schweren Personenschäden können die Mindestsummen aber überschritten werden, dann haften Sie mit Ihrem eigenen Vermögen. Wir empfehlen eine pauschale Deckung von 100 Millionen Euro.

Sind meine Fahrgäste über die Haftpflicht abgesichert?

Werden Fahrgäste bei einem Unfall verletzt, regelt die Kfz-Haftpflicht deren Ansprüche gegen Halter und Fahrer. Das gilt auch, wenn der Unfall nicht von Ihnen verursacht wurde und der Unfallgegner nicht zahlt.

Kann ich meinen Schadenfreiheitsrabatt aus dem Privatwagen übernehmen?

Das regeln Versicherer unterschiedlich. Teilweise ist eine Übertragung möglich, teilweise nur mit Einschränkungen. Wir klären das vor dem Abschluss für Sie.

Zahlt die Haftpflicht, wenn ein Fahrgast im Taxi etwas beschädigt?

Beschädigt ein Fahrgast Ihr Taxi, ist das ein Schaden am eigenen Fahrzeug. Den können Sie vom Fahrgast verlangen. Die eigene Haftpflicht zahlt dafür nicht, je nach Tarif aber die Vollkasko.

Lieber telefonisch? Rufen Sie an: 03901 82953

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