
Versicherung für Mietwagen mit Fahrer und Krankenfahrten
Mietwagen mit Fahrer, Fahrdienste und Krankenfahrten gehören wie das Taxi zur gewerblichen Personenbeförderung. Für die Versicherung macht es trotzdem einen Unterschied, wie Ihr Fahrzeug eingesetzt wird. Stimmt die Nutzungsart im Vertrag nicht, kann der Versicherer im Schadenfall Leistungen kürzen oder Regress nehmen. Wir sorgen dafür, dass Ihr Vertrag zu Ihrem Alltag passt.
Persönliche Beratung
03901 82953Taxi oder Mietwagen: der Unterschied
Ein Taxi darf an Taxiständen warten, Fahrgäste auf der Straße aufnehmen und fährt nach festen Tarifen. Ein Mietwagen mit Fahrer darf nur Aufträge annehmen, die am Betriebssitz eingegangen sind, und kehrt nach der Fahrt dorthin zurück, wenn kein neuer Auftrag vorliegt. Beides regelt das Personenbeförderungsgesetz. Versicherer kalkulieren die beiden Einsatzarten unterschiedlich, deshalb muss die Genehmigung zum Vertrag passen.
Fahrten über Vermittlungsplattformen
Viele Mietwagenunternehmen erhalten Aufträge über Apps und Vermittlungsplattformen. Auch das ist gewerbliche Personenbeförderung und muss so versichert sein. Geben Sie bei Abschluss an, wie Ihre Aufträge hereinkommen und wie viele Kilometer im Jahr anfallen.
Krankenfahrten richtig absichern
Krankenfahrten sind Fahrten von sitzenden Patienten zu Behandlungen, die häufig direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Sie laufen meist über eine Taxi- oder Mietwagengenehmigung. Davon zu unterscheiden ist der qualifizierte Krankentransport mit medizinischer Betreuung, der eigene Genehmigungen und eine eigene Versicherungslösung braucht. Befördern Sie Rollstuhlfahrer, sollten Umbauten wie Rampe, Lift oder Sicherungssysteme als Sonderausstattung mitversichert sein.
Sinnvolle Bausteine für Mietwagen und Fahrdienste
- Hohe Deckungssumme in der Haftpflicht, empfohlen 100 Millionen Euro
- Kasko für neue oder finanzierte Fahrzeuge
- Fahrerschutz für eigene Verletzungen des Fahrers
- Mitversicherung von Umbauten für die Rollstuhlbeförderung
- Schutzbrief für Pannen und Abschleppen
Fahrgastbeförderung mit Kleinbussen
Viele Mietwagenbetriebe setzen Großraumfahrzeuge mit bis zu acht Fahrgastplätzen ein, etwa für Flughafentransfers oder Gruppenfahrten. Für die Versicherung zählt, dass die Anzahl der Sitzplätze und die Nutzung richtig angegeben sind. Bei mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrer handelt es sich um einen Kraftomnibus, für den andere Genehmigungen und Tarife gelten.
Ein Vertrag für mehrere Fahrzeuge
Haben Sie mehrere Mietwagen oder mischen Sie Taxen und Mietwagen, kann ein gemeinsamer Vertrag sinnvoll sein. Mehr dazu auf der Seite zur Taxi Flottenversicherung. Für die Haftung gegenüber Fahrgästen gilt dasselbe wie beim Taxi, das erklären wir bei der Taxi Haftpflichtversicherung.
Genehmigung und Vertrag abgleichen
Bevor Sie einen Vertrag abschließen, legen Sie Ihre Genehmigung neben den Antrag. Steht dort Mietwagen, sollte auch der Vertrag auf Mietwagen lauten. Haben Sie beide Genehmigungen, also Taxi und Mietwagen, muss jedes Fahrzeug der richtigen Nutzung zugeordnet sein. Ändert sich die Genehmigung, melden Sie das dem Versicherer.
Fahrdienste für Schulen und Einrichtungen
Viele Betriebe fahren regelmäßig Kinder zur Schule oder Menschen mit Behinderung zu Werkstätten und Tagesstätten. Diese Fahrten laufen oft über feste Verträge mit Kommunen oder Trägern. Manche Auftraggeber verlangen bestimmte Deckungssummen oder einen Nachweis über die Versicherung. Klären Sie das vor Vertragsabschluss, damit der Nachweis passt.
Wenn ein Fahrgast Ihr Fahrzeug beschädigt
Verschmutzt oder beschädigt ein Fahrgast den Wagen, können Sie den Schaden von ihm verlangen. Die eigene Haftpflicht zahlt dafür nicht. Ob die Vollkasko einspringt, hängt von Art des Schadens und Tarif ab.
Stand: Oktober 2026 · Inhalt von der SAW-Assekuranz GmbH, unabhängiger Versicherungsmakler in Salzwedel
Häufige Fragen
Ist ein Mietwagen günstiger zu versichern als ein Taxi?
Das ist je nach Versicherer unterschiedlich. Ein Vergleich lohnt sich, weil die Einstufung von Mietwagen und Taxen zwischen den Anbietern stark schwankt.
Muss ich angeben, dass ich Aufträge über Apps bekomme?
Ja. Entscheidend ist, dass gewerbliche Personenbeförderung als Nutzungsart im Vertrag steht. Wie Sie Ihre Aufträge erhalten, sollten Sie bei Abschluss mitteilen.
Brauche ich für Krankenfahrten eine besondere Versicherung?
Für sitzende Krankenfahrten reicht in der Regel eine passende Versicherung für Taxi- oder Mietwagenbetriebe, wenn diese Nutzung im Vertrag steht. Für qualifizierten Krankentransport gelten eigene Regeln.
Kann ich Taxen und Mietwagen in einem Vertrag versichern?
Ab mehreren Fahrzeugen ist das über eine Flottenversicherung oft möglich. Sprechen Sie uns an, wir prüfen die beste Lösung.
Muss ich Rollstuhlrampe und Lift extra melden?
Ja. Umbauten für die Rollstuhlbeförderung sind Sonderausstattung. Damit sie im Kaskoschaden ersetzt werden, sollten sie mit ihrem Wert im Vertrag stehen.
Lieber telefonisch? Rufen Sie an: 03901 82953
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