
Betriebshaftpflichtversicherung, wichtiger Schutz für Unternehmen
Die Betriebshaftpflicht zahlt, wenn Ihr Betrieb jemand anderem einen Schaden zufügt. Sie prüft außerdem, ob eine Forderung überhaupt berechtigt ist, und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Für die meisten Betriebe ist sie die erste und wichtigste Gewerbeversicherung.
Persönliche Beratung für Unternehmen
03901 34403Sagen Sie uns, was Ihr Betrieb macht. Dann schlagen wir eine passende Deckungssumme vor.
Beispiele aus dem Arbeitsalltag
Viele Schäden passieren unerwartet im normalen Arbeitsalltag. Einige typische Beispiele sind:
- Ein Handwerker beschädigt beim Arbeiten die Einrichtung eines Kunden
- Ein Kunde rutscht in Geschäftsräumen aus und verletzt sich
- Ein Mitarbeiter verursacht bei einer Montage einen Schaden
- Durch eine Dienstleistung entsteht ein finanzieller Schaden beim Kunden
In solchen Fällen übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung die Prüfung der Ansprüche und gegebenenfalls die Kosten.
Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden
Ein Personenschaden liegt vor, wenn jemand verletzt wird. Dann kommen Behandlungs-, Pflege- und Rentenkosten zusammen, manchmal über viele Jahre. Bei einem Sachschaden geht fremdes Eigentum kaputt. Ein Vermögensfolgeschaden entsteht aus einem dieser Schäden, zum Beispiel der Verdienstausfall des Verletzten.
Reine Vermögensschäden ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden sind in der Betriebshaftpflicht oft nur begrenzt eingeschlossen. Für beratende Berufe ist dafür eine Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflicht gedacht.
Deckungssumme, Tätigkeitsschäden und Mietsachschäden
Die Deckungssumme sollte so hoch sein, dass auch ein schwerer Personenschaden bezahlt werden kann. Im Zweifel lieber etwas höher wählen. Der Mehrbeitrag ist oft überschaubar.
Zwei Punkte werden oft übersehen: Tätigkeitsschäden entstehen an Sachen, die Sie gerade bearbeiten, etwa beim Kunden vor Ort. Mietsachschäden betreffen gemietete Räume, zum Beispiel ein Wasserschaden in Ihrem Büro. Beides ist nicht in jedem Tarif automatisch enthalten.
Betriebshaftpflicht für Taxiunternehmen
Schäden im Fahrbetrieb laufen über die Kfz-Haftpflicht der Taxiversicherung. Ein Taxiunternehmen hat aber auch Risiken außerhalb des Fahrzeugs: Ein Kunde stürzt im Büro, beim Betriebshof wird ein fremdes Auto beschädigt oder ein Fahrer beschädigt beim Gepäcktragen die Haustür eines Fahrgasts. Solche Schäden deckt die Betriebshaftpflicht.
Was die Betriebshaftpflicht nicht übernimmt
Schäden am eigenen Inventar gehören in die Inventarversicherung. Streit über Verträge oder mit Mitarbeitern ist ein Fall für den Firmenrechtsschutz. Wer beides kombiniert, hat die häufigsten Risiken im Griff.
Im Schadenfall
Melden Sie einen Haftpflichtschaden schnell und erkennen Sie gegenüber dem Geschädigten keine Schuld an, bevor der Versicherer den Fall geprüft hat. Halten Sie fest, was passiert ist, und machen Sie Fotos. Wir helfen Ihnen bei der Meldung.
Stand: Oktober 2026 · Inhalt von der SAW-Assekuranz GmbH, unabhängiger Versicherungsmakler in Salzwedel
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht?
Die Betriebshaftpflicht deckt vor allem Personen- und Sachschäden aus dem Betrieb. Die Berufshaftpflicht richtet sich an beratende Berufe und deckt reine Vermögensschäden, etwa durch einen fehlerhaften Rat.
Was sind Tätigkeitsschäden?
Schäden an fremden Sachen, die Sie gerade bearbeiten oder benutzen, zum Beispiel beim Kunden vor Ort. Sie sind nicht in jedem Tarif automatisch eingeschlossen.
Brauche ich als Taxiunternehmer eine Betriebshaftpflicht?
Für Schäden im Fahrbetrieb ist die Kfz-Haftpflicht zuständig. Für Schäden im Büro, auf dem Betriebshof oder beim Kundenkontakt außerhalb des Fahrzeugs brauchen Sie eine Betriebshaftpflicht.
Welche Deckungssumme ist sinnvoll?
Die Summe sollte auch einen schweren Personenschaden abdecken. Wir schauen uns Ihre Tätigkeit an und schlagen eine passende Höhe vor.
Sind Schäden an gemieteten Räumen versichert?
Mietsachschäden an Gebäuden sind in vielen Tarifen eingeschlossen, oft mit eigener Höchstgrenze. Prüfen Sie das, wenn Sie Ihre Geschäftsräume mieten.
Lieber telefonisch? Rufen Sie an: 03901 34403
Weitere Gewerbeversicherungen im Überblick
Diese Bausteine ergänzen die Betriebshaftpflicht sinnvoll und schützen weitere Bereiche Ihres Unternehmens.
- Inventarversicherung GewerbeBetriebseinrichtung, Waren und Maschinen absichern.
- Elektronikversicherung UnternehmenPCs, Server, Maschinen und Geräte im Betrieb absichern.
- BüroversicherungSchutz für Büroräume und Arbeitsplätze.
- Gebäudeversicherung gewerblichSchutz für gewerblich genutzte Immobilien.
- FirmenrechtsschutzversicherungRechtsberatung und Prozesskosten für Firmen.
- KautionsversicherungBürgschaften stellen ohne eigenes Kapital zu binden.
