Die Vollkaskoversicherung in der Taxiversicherung
Die Vollkaskoversicherung leistet bei selbstverschuldeten Unfällen sowie reinen Vandalismusschäden. Sie ist eine äußerst wichtige Zusatzversicherung für hoch- und neuwertige Taxen und Mietwagen. Durch einen Totalschaden kann schnell die berufliche Existenz gefährdet werden. Die Versicherungsbeiträge zur Vollkasko-Versicherung können als Betriebskosten abgesetzt werden und man schafft es durch die Vollkaskoversicherung die Betriebskosten kalkulierbar zu halten.
Trotzdem empfiehlt es sich einen unabhängigen Vergleich durchzuführen um den Versicherungsschutz zu optimieren und gleichzeitig die Versicherungsbeiträge möglichst gering zu halten.
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Die Vollkaskoversicherung für neu- und hochwertige Taxen
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:
Versichert sind Unfälle des Fahrzeugs. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Nicht als Unfallschäden gelten insbesondere Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden. Dazu zählen z.B. Schäden am Fahrzeug durch rutschende Ladung oder durch Abnutzung, Verwindungsschäden, Schäden aufgrund Bedienungsfehler oder Überbeanspruchung des Fahrzeugs und Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen. Versicherungsvergleiche helfen optimalen Versicherungsschutz zu finden ohne zu viel Geld hierfür bezahlen zu müssen.
Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z.B. Reparatur, Hotelangestellter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z.B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).
Der Schutz der Kaskoversicherung gilt für Sie und, wenn der Vertrag auch im Interesse einer weiteren Person abgeschlossen ist, z.B. des Leasinggebers als Eigentümer des Fahrzeugs, auch für diese Person.
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Sollte es bei der Regulierung eines Vollkaskoschadens zu Problemen kommen, empfiehlt es sich einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu beauftragen, da dieser am Besten die Interessen einens Versicherungsnhemers vertreten kann.
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